Kauf eines gebrauchten Merlin aus Nicht-EU-Land (GB)

Stand: Aug. 2021

Seit dem Austritt von England aus der EU gelten für den Import aus GB neue Bestimmungen.

Folgende Kosten werden fällig: Der Einfuhrzoll, berechnet auf den Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Einfuhr (in der Regel der Kaufpreis) plus Verpackungs- und Frachtkosten, und die Einfuhrumsatzsteuer, berechnet auf Kaufpreis plus Verpackungs- und Frachtkosten.

  • Der Einfuhrzoll für PKW beträgt:   10%
  • Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt: 19%

Bei einem sogenannten "Sammlungsstück" wird kein Zoll aber ein verminderter Einfuhrsteuersatz von 7% erhoben. Die Entscheidung, ob es als ein solches eingestuft wird, trifft das zuständige Hauptzollamt. Deshalb sollte man mit dem Zoll bereits vor dem Kauf des Fahrzeuges Rücksprache halten.

Für die Einstufung als Sammlungsstück sind drei Voraussetzungen erforderlich:

  • Das Fahrzeug muss sich in seinem Orginalzustand befinden.
  • Es muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Das Fahrzeug darf nicht mehr hergestellt werden (bei Merlins eigentlich immer der Fall).

Nachfolgend ein Link zum ADAC in welchem die neuen Bestimmungen noch genauer aufgeführt sind. Die Teilüberschriften "Zollanmeldung bei Import aus Nicht-EU-Land" und "Sammlungsstück: Kein Zoll, sieben Prozent Steuer" sind hier besonders wichtig.

ADAC - Import und Export von Oldtimern

Für den Kauf sind darüber hinaus die gleichen Punkte wie beim Kauf innerhalb der EU zu beachten (abgesehen von "Zoll und Steuern").


Kauf eines gebrauchten Merlin in der EU

Zoll und Steuern

Beim Kauf eines gebrauchten Merlins innerhalb der EU fallen keine Zollgebühren an. Wenn Sie als Privatperson einen Gebrauchtwagen von einer anderen Privatperson kaufen, ist keine Mehrwertsteuer fällig.
Beim Kauf bei einem Händler wird die Mwst. direkt auf das Fahrzeug aufgeschlagen, so dass der Bruttopreis bezahlt werden muss.
Es gibt in der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung.

Kaufvertrag

Schließen Sie in jedem Fall einen Kaufvertrag ab. Der Kaufvertrag ist in der Regel der einzige Eigentumsnachweis, bis das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Beachten Sie, dass der Gerichtsstand im Falle eines Rechtsanspruchs im Kaufland ist. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt.

Übergabe

Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien akzeptieren.
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus England ist das Dokument "V5-Certificate" sehr wichtig. Dieses Dokument braucht neuerdings nicht mehr zwecks Abmeldung nach England zurück gesendet werden. Die Abmeldung in GB erfolgt vom Vorbesitzer durch das SORN-Dokument (Statutory Off Road Notification); dieses Dokument wird in Deutschland zur Zulassung nicht benötigt.

Überführung

Am besten ist die Überführung mit dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.
Eine weitere Möglichkeit ist auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes (ist aber meist teuer und nur mit Schwierigkeiten zu bekommen). Viele deutsche Käufer überführen das Fahrzeug mit einem Kurzzeit- Kennzeichen. Dies ist aber genau genommen nicht für die Verwendung im Ausland vorgesehen.
Die einfachste Lösung ist die Überführung des Fahrzeuges mit dem noch im Ausland zugelassenen Fahrzeug. Dies setzt allerdings ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer voraus. Vergewissern Sie sich, dass die Versicherung, die der Vorbesitzer abgeschlossen hat noch gültig ist.

Zulassung

Gebrauchtwagen, die eine EG-Typengenehmigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland zur technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA...) vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, also mehr als 3 Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sind.
Bei Fahrzeugen, welche älter sind als 3 Jahre und keine EU-Typgenehmigung haben (bei Merlins eigentlich immer der Fall) muss immer eine HU nach § 29 und eine AU § 47a durchgeführt werden.

Datenblätter zum Fahrzeug waren früher über den TÜV Stuttgart Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge zu bekommen. Leider wurde die Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge schon vor einiger Zeit aus Kostengründen aufgelöst; Datenblätter sind somit nicht mehr verfügbar. Einziger Rat des TÜV Stuttgart, Kopien von KFZ-Briefen anderer Merlinbesitzer für die Zulassung besorgen.

Folgende Daten werden hierzu benötigt:

  • Angabe des Herstellers
  • Angabe des Fahrzeugtyps
  • Angabe der Fahrgestellnummer

Darüber hinaus werden folgende Papiere bei der Zulassung benötigt:

  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung vom Rathaus)
  • Kaufrechnung im Original (Schenkungsurkunde)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA

Die Zulassungsstelle wird immer eine Unbedenklichkeitserklärung bei der Zulassung verlangen. Diese sagt aus, dass Ihr Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war (und wenn ja, wann, wo und wie das war), und dass es international nicht als gestohlen gemeldet ist.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird seit dem 1. März 2007 nicht mehr vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ausgestellt, sondern direkt von der Zulassungsstelle vor Ort des neuen Besitzers.

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